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Mehr als ein Gutschein

Ausflugsziele.ch öffnet Türen zu unvergesslichen Erlebnissen!

Ermöglichen Sie es der Ausflugsziele.ch Community, Ihr Ausflugsziel mit einem Ausflugsziele.ch Wertgutschein zu besuchen.

Ausflugsziele.ch Geschenkgutscheine können eine wertvolle Bereicherung für Ihr Unternehmen sein. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Teil unseres einzigartigen Netzwerks zu werden und von qualitativ hochwertigen Besucherinnen und Besuchern zu profitieren.

Einfach scannen, einfach einlösen

Das Konzept ist einfach und bewährt: Unsere Ausflugsziele.ch Geschenkgutscheine sind eine beliebte Geschenkidee für unsere Nutzerinnen und Nutzer. Sie haben die Chance, unvergessliche Erlebnisse zu verschenken und gemeinsam wertvolle Momente zu teilen.

Unsere Geschenkgutscheine sind keine Rabatt- oder Lockvogelangebote. Im Gegenteil, sie sind wertige Präsente, mit denen den Liebsten, Teamkollegen, dem Chef, den Kindern, Grosseltern, Freunden oder dem Partner/der Partnerin besondere Ausflüge ermöglicht werden. Geschenke zum Miteinander erleben.

Indem Sie Ausflugsziele.ch Geschenkgutscheine akzeptieren, öffnen Sie die Tür zu Ihrem Angebot und bieten unserer Community die Möglichkeit, Ihr Ausflugsziel bzw. Ihr Angebot zu erkunden. Sie erhalten dadurch zusätzliche qualitativ hochstehende Besucherinnen und Besucher, die Ihre Leistungen zu schätzen wissen.

Der Ausflugsziele.ch Geschenkgutschein kann sehr einfach und mit jedem Handy (welches eine Kamera hat) gescannt und eingelöst werden.

Unser attraktives Angebot bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen auf unserer Plattform zu präsentieren und potenzielle neue Kunden zu erreichen. Wir erheben für die Annahme der Geschenkgutscheine lediglich eine faire Marketinggebühr für registrierte Partner. Für NICHT registrierte Partner, welche den Gutschein scannen und einlösen, beträgt die Kommission 30%. Registrieren Sie sich noch heute, um von den Vorzugskonditionen als registrierter Partner zu profitieren.

Der Gutscheinbetrag abzgl. Marketinggebühr/Kommission wird direkt an diejenige Stelle überwiesen, die den Geschenkgutschein regelkonform akzeptiert und die entsprechende Leistung erbracht hat. Diese Regelung/Kondition gilt nur für Ausflugsziele.ch Geschenkgutscheine, welche mit dem QR Code eingelöst werden.

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